Zutritt, Zugang, Sensibilisierung, Maßnahmen, Risikobewertung, Folgeabschätzung, Auftragsverarbeitung, Verfahrensverzeichnisse, häa?
Die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, engl.: General Data Protection Regulation; GDPR) müssen von Unternehmen, Institutionen und Vereinen zwingend eingehalten werden, ob mit oder ohne Datenschutzbeauftragten.
Bei Datenschutzverletzungen drohen hohe Sanktionen. Die Kontrolllisten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind bereits bekannt geworden.
Alle Mitarbeiter der Dr. Thiele IT-Beratung sind professionell ausgebildete IT-Experten und zertifizierte Datenschützer. Viele unserer Mitarbeiter besitzen zusätzliche Qualifikationen in den Bereichen Cyber-Security, Forensik und Notfallplanung.
Die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter bildet die entscheidente Basis zur Reduzierung von Risiken für das Unternehmen. Wir übernehmen auch diese Kernaufgabe meist in Gruppen sinnvollerweise von bis zu 20 Personen.
Unsere Datenschutz-Etablierung richtet sich auch nach den Checklisten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, somit brauchen Sie bei einer Überprüfung durch die Behörden nicht mit Überraschungen rechne
Wir sind bemüht, jeden Termin innerhalb einer Woche wahrzunehmen, bzw. zumindest zu bestätigen. Sicherlich werden wir gemeinsam einen unverbindlichen Vorort-Termin finden können.
Wie sieht die Implementierung des Datenschutzmanagements bei Ihnen aus? Wie ist der aktuelle Stand und wo sehen Sie besondere Probleme?
DieDatenschuetzer ist eine eigene Organisationseinheit der GSG Global Service Group GmbH und wird von der Dr. Thiele IT-Beratung ausgeführt. Sie ist bereits mehrere Jahre erfolgreich am Markt tätig. Auf Grund der Nähe zu staatlichen und behördlichen Organisationen, wie Datenschutz-Aufsichtsbehörden, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder auch der VdS-Zertifizierungsstelle für Cyber-Security und Datenschutz, ist es uns möglich, den heute geforderten Datenschutz bei Ihnen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch optimal und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gestalten.
Wir segeln mit Ihnen somit hart am Wind, um keine übertriebenen Forderungen umsetzen zu müssen. Segeln Sie mit! Datenschutz und Datensicherheit kann durchaus erfolgsbringend umgesetzt werden und dann macht es erst richtig Spaß.
„… Kurze Wege und unkomplizierte Verfahrensweisen sind die eine und fachmännische Beratung für alles der Computerei nahestehende die andere Seite, die ich bei Ihnen schätzen gelernt habe.“
„… Bei Herrn Dr. Thiele und seinen Mitarbeitern liegen sowohl die IT-spezifischen Kompetenzen und Kenntnisse als auch ein überdurchschnittliches Verständnis für die Anforderungen einer modernen Verwaltung vor. Wir können einen Austausch mit den Kollegen nur wärmstens empfehlen.“
Wir bieten eine optimale, also praxistaugliche und wirtschaftlich ausgewogene Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), so dass Sie auch die verschärften gesetzlichen Vorgaben problemlos erfüllen, gut schlafen und die signifikant gestiegenen Sanktionen vergessen können – hierfür sind wir zertifiziert.
Als EU-Zertifizierte Datenschützer verstehen wir unser Handwerk und wissen um die Notwendigkeit einer umsichtigen und wirtschaftlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Datensicherheit ist die Voraussetzung Daten schützen zu können. Wir sind vom VdS zertifizierte Berater im Bereich Cyber-Security. Dieses KnowHow fließt in den Datenschutz ein.
Eine Anhäufung von Wissen aus Projekten und Erfahrung steht Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Verfügung. Wir sind vom BMWi autorisiert bis zu 50% der Beratertage fördern zu lassen – Fragen Sie in unserer Geschäftsstelle nach.
Ohne eine Rechtsgrundlage dürfen Organisationen keine Personendaten verarbeiten. Dieses grundlegende Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. Art. 5 DSGVO) entspricht der grundlegenden Firewall-Regel, wonach zunächst alle Ports zu schließen sind (deny-all); anschließend werden nur die unverzichtbaren Ports für Kommunikationsverbindungen bzw. die notwendigen Datenverarbeitung geöffnet. Deshalb beginnt jede Datenschutzprüfung personenbezogener Verfahren mit der Prüfung der Rechtsgrundlagen, die eine zweckdefinierte Verarbeitung legitimieren. (Auszug aus Wikipedia, Standard-Datenschutzmodell).
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für uns alle bindend. Seitdem haben viele Unternehmen sich diesem Theme intensiv zugewandt (durchaus auch mit unserer Hilfe), aber dennoch gibt es Unternehmen, die die neue DSGVO noch nicht verinnerlicht haben. An dieser Stelle möchten wir gerne helfen auch Ihr Unternehmen auf die neue Rechtsgrundlage umzustellen, auch um zu verhindern, dass Ihnen über die Datenschutzaufsichtsbehörden unnötige Sanktionen verhängt werden.
Wir sind EU-Zertifizierte Datenschutzbeauftragte mit einer langjährigen Erfahrung im Umgang mit kleineren und größeren Unternehmen, also bestens geeignet auch Sie zu unterstützen. Zusätzliche Produkt-Informationen finden Sie auf unseren Seiten unter der Kategorie Datenschutz.
Nur die richtigen Argumente zählen …
So oder so ähnlich argumentiert immer noch ca. ein Drittel der Unternehmen (Tendenz jedoch fallend). Die Wahrnehmung von Datenschutzpannen und die hierauf folgenden Strafen werden aber zunehmen, denn Sie haben als Unternehmen (verantwortliche Stelle der Datenverarbeitung) die Pflicht, Aufsichtsbehörde und betroffene Personen innerhalb von 72 Stunden über Pannen zu informieren. Die bisherige Meldepflicht nach § 42a BDSG alt wurde abgelöst und ist in der DSGVO gegenüber den Aufsichtsbehörden in Art. 33 und gegenüber den Betroffenen in Art. 34 vergleichsweise streng geregelt.
Lassen Sie es daher gar nicht erst soweit kommen! Wesentlich sinnvoller als Pannenbehebung ist die Nutzung des Datenschutzes zu Ihrem Vorteil. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor
durch die Etablierung eines ausgewogenen Sicherheitsniveaus. Mit einem internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten oder auch einem Datenschutzberater kann ein angemessener Datenschutz in Ihrem Unternehmen erreicht werden .
Der notwendigerweise einzusetzende Datenschutzbeauftragte ist eine Vertrauensperson, die der Geschäftsleitung unterstellt, jedoch nicht weisungsgebunden ist. Er repräsentiert gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit das Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes. In Art. 39 DSGVO steht zu Beginn:
Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin.
Hieraus ergaben sich auch die Aufgaben des DSB (Art. 37 / 39, DSGVO), die in diesen Gesetzesteilen ausführlicher formuliert sind. Die Aufgaben sind Teil des Leistungsangebotes für die Umsetzung der DSGVO und einer weiteren kontinuierlichen Betreuung zur Erhaltung des Regelbetriebes.
Die Anforderungen an die Person des DSB sind sehr umfangreich und im § 4f, 2 BDSG geregelt. Hierin ist die Rede von Fachkunde, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Auch werden Sie hierin über die EU-Zertifizierung nach der entspr. gültigen EU-Norm informiert. Er arbeitet nach dem Grundsatz, dass die Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz, ein sicheres Gesamtsystem ist. Aus diesem Grund muss die IT-Sicherheit einen sehr hohen Stellenwert einnehmen, der mit den IT-Grundschutz-Standards in Einklang gebracht werden sollte.
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