Datenschutzbeauftragter

780,00 1.250,00  zuzügl. MwSt.

Wir stellen einen EU-Zertifizierten Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Auf Grund der Erfahrungen können wir Pauschalangebote für einen Standort innerhalb Deutschlands anbieten, jedoch muss die Anzahl der Mitarbeiter Berücksichtigung finden. Sollten Sie über eine Mitarbeiteranzahl verfügen, die größer ist als 250 oder Ihr Unternehmen über mehrere Standorte verfügt, so möchten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot unterbreiten, nachdem wir einen Eindruck über Ihr Unternehmen gewonnen haben. Diesen Eindruck können wir am besten durch ein Audit im Rahmen der Beauftragung erreichen, welches wir bei Ihnen vor Ort durchführen. Gerne können wir auch im Vorfeld ein kostenloses Kennenlernen vereinbaren, so kann die jeweilige Erwartungshaltung beidseitig abgesichert werden. Denken Sie bitte auch an die Möglichkeit der Förderung von ausgesuchten Maßnahmen, wodurch sich auch die Angebots-Kosten reduzieren lassen können, hierzu können wir sie gerne beraten.

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Beschreibung

Die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, engl.: General Data Protection Regulation; GDPR) müssen von Unternehmen, Institutionen und Vereinen zwingend eingehalten werden, ob mit oder ohne Datenschutzbeauftragten. Bei Datenschutzverletzungen drohen hohe Sanktionen. Das Bußgeldkonzept der Datenschutz-Aufsichtsbehörden ist bereits durch die DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) bekannt geworden, den Download finden Sie hier. Mit diesem Katalog gibt es nun eine einheitliche Berechnung der Strafen bei DSGVO-Verstößen.Was soll nun dieses Bußgeldkonzept erreichen, außer hohe Strafen bei Verstößen festzulegen? Diese direkt dargelegte Liste über die Höhe der Strafen soll alle die mit personenbezogenen Daten zu tun haben zum Handeln aufrufen um sich einem Datenschutzbeauftragten anzunehmen. Im übrigen ist in Deutschland die Mindestgrenze auf 20 Mitarbeiter angehoben worden, ab dieser ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.


Zusätzliche Information

Datenschutzbeauftragter

bis 50 Mitarbeiter / Monat, bis 250 Mitarbeiter / Monat

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