Beschreibung
Die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, engl.: General Data Protection Regulation; GDPR) müssen von Unternehmen, Institutionen und Vereinen zwingend eingehalten werden, ob mit oder ohne Datenschutzbeauftragten. Bei Datenschutzverletzungen drohen hohe Sanktionen. Das Bußgeldkonzept der Datenschutz-Aufsichtsbehörden ist bereits durch die DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) bekannt geworden, den Download finden Sie hier. Mit diesem Katalog gibt es nun eine einheitliche Berechnung der Strafen bei DSGVO-Verstößen.Was soll nun dieses Bußgeldkonzept erreichen, außer hohe Strafen bei Verstößen festzulegen? Diese direkt dargelegte Liste über die Höhe der Strafen soll alle die mit personenbezogenen Daten zu tun haben zum Handeln aufrufen um sich einem Datenschutzbeauftragten anzunehmen. Im übrigen ist in Deutschland die Mindestgrenze auf 20 Mitarbeiter angehoben worden, ab dieser ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.