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5 „W-Fragen“ für den Ernstfall

Mit einem Cyberangriff muss man rechnen. Entscheider sollten daher diese fünf einfachen „W-Fragen“ so bald wie möglich klären:

  1.  Wie ist voraussichtlich der Schritt-für-Schritt-Ablauf bei einem IT-Sicherheitsvorfall (differenziert nach verschiedenen Szenarien)?
  2.  Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden im Ernstfall im Unternehmen von wem übernommen?
  3.  Wer ist der Ansprechkontakt für interne und externe Fragen?
  4.  Worüber muss wer (interne und externe Personen) wann informiert werden?
  5.  Wann müssen/ sollten Behörden (z.B. BSI, Datenschutzaufsichtsbehörde, Polizei, Justiz o.a.) einbezogen werden?

Die geplante Beschäftigung mit diesen Fragen im Vorfeld verhindert Panikreaktionen und Fehler. Bereiten Sie sich und Ihre Mitarbeiter*innen auf den Ernstfall vor, damit der Schaden so gering wie möglich bleibt. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Awareness, Cyber-Angriff, Prävention

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