Erster April?
Ja, ist denn heut scho erster April?
Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Alexander Roßnagel wird in Bezug auf die Luca-App von dpa zitiert: Seiner Meinung nach sei es wichtig, ein solches digitales Produkt zur Nachverfolgung von Kontakten erst einmal auf den Markt zu bringen. „Später erkannte Probleme rund um den Datenschutz kann man auch nachträglich korrigieren.“
Das ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel, denn bislang standen datenschutzkonforme Ausgestaltungen der Produkte und Lösungen (Privacy by design) und vorherige Risikoabschätzung (Vorabkontrolle bzw. Datenschutzfolgeabschätzung) quasi als in Stein gemeißelte Voraussetzung für einen Einsatz fest. Diese Aussage des HBDI erhöht leider wieder die Unsicherheit für Firmen, wie sie mit Datenschutzanforderungen korrekt umgehen sollen und was wann wie unter welchen Rahmenbedingungen eingesetzt werden darf oder eben nicht.