Beschreibung
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde habt die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Eine Kontrolle kann grundsätzlich jedes Unternehmen und jede Institution betreffen. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde. Maßgeblich für die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde ist der Hauptsitz des betroffenen Unternehmens. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden überprüfen mit Stichproben (z.B. thematisch oder branchenbezogen) anlasslos oder auch gezielt aufgrund einer Beschwerde oder eines Verdachts. Oft erfolgt eine solche Kontrolle durch die Aufforderung, einen Fragebogen schriftlich zu beantworten. Es gibt aber auch Vor-Ort-Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde: Dazu kündigt sie sich in der Regel circa 4-6 Wochen vorher an. Unangekündigte Besuche der Aufsichtsbehörden sind eher selten, aber ebenfalls denkbar. Wir übernehmen mit unserer Erfahrung und unserem Knowhow für Sie die Kommunikation mit den Datenschutzbehörden, bereiten die Beantwortung des Fragebogens bzw. des Kontrolltermins mit Ihnen vor und begleiten Sie während des gesamten Kommunikationsvorgangs inklusive Nachbereitung/ Umsetzung möglicher Strafmaßnahmen mit dem Ziel die Bußgelder zu vermeiden, bzw. die Forderung reduzieren zu können.